Home
Kanzlei Patsch

Rechtsanwältin Anne Patsch Guten Tag, lieber Besucher;
guten Tag, liebe Besucherin,

wir freuen uns, Sie auf  der Homepage der Rechtsanwalts-Kanzlei begrüßen zu dürfen:
Wir sind eine konsequent auf das Bankrecht, sowie auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in der Mannheimer Innenstadt. Neben unserem Hauptsitz in B4, 3 verfügen wir über eine Zweigstelle in Mannheim in dem ebenfalls am Schillerplatz gelegen Quadrat C2, 20; dort in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Baysu.
Für unsere Mandanten sind wir bundesweit tätig.

Innerhalb des Strafrechts haben wir uns auf die Verteidigung im Steuerstrafrecht, auf Kapitaldelikte, sowie auf das Sexualstrafrecht und Jugendstrafrecht spezialisiert.

Daneben verfügen wir über ein über Jahre gewachsenes Netzwerk mit weiteren Fachanwälten sowie Steuerberatern, so dass wir unsere Mandanten insgesamt auf hohem Niveau juristisch rundum beraten und bei Behörden wie Gerichten kompetent vertreten können.

Dabei sehen wir uns nicht nur als juristischer Interessenvertreter, sondern versuchen, mit Ihnen partnerschaftlich, die stets objektiv beste und wirtschaftlich effektivste, sowie eine für Ihre konkrete Situation jeweils maßgeschneiderte Lösung zu finden. Hierbei steht für uns stets das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt an erster Stelle.

Oftmals ist es im Bereich des Bankrechts auch möglich, eine teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Sollte dies einmal nicht gelingen, werden wir einen Anspruch auch gerichtlich, soweit erforderlich auch bundesweit, durchsetzen.

Entsprechend sind wir auch im Bereich des Strafrechts stets bemüht, Ihnen eine nervenaufreibende sowie kostspielige Hauptverhandlung durch geschickte Verhandlung im Vorverfahren zu ersparen. Denn viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren lassen sich bereits in diesem Stadium im Wege einer Verfahrenseinstellung, gegebenenfalls auch im Zwischenverfahren oder durch Beendigung mittels eines sog. Strafbefehls lösen.

Selbstverständlich beraten wir unsere Mandanten auch im Vorfeld, etwa, wenn es um die Einschätzung der Vereinbarkeit eines beabsichtigten Vorgehens mit rechtlichen Bestimmungen geht.

Ebenso gehört neben der umfassenden Beratung hinsichtlich des Prozessrisikos und den Erfolgsaussichten auch die Frage, ob sich ein Anspruch, selbst bei gewonnenem Prozess, realisieren lässt.

Anne Patsch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Mannheim