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- Anforderungen an die Verteidigung - Sind Verurteilungen eines Unschuldigen, Justizirrtümer also des Staates, bereits immer fatal, so wirken sie sich hier vor dem Hintergrund lebenslanger Freiheitsstrafe besonders fatal, weil absolut existenzvernichtend aus. Mithin geht es beim Tatvorwurf „Mord“ um alles oder nichts. Denn: im Mindestmaß droht die sog. lebenslange Freiheitsstrafe. Darüber hinaus drohen die die tatsächliche Straferwartung weiter ausdehnende sog. Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Frage anschließender Sicherungsverwahrung – diese gilt es zu vermeiden. Die Alternative zur Verurteilung ist ein Freispruch. Oder, auch beim schuldigen und geständigen Angeklagten, eine Bestrafung wegen Totschlag bei gleichzeitig gemilderten Strafrahmen. Lautet die Anklage also auf Mord, Totschlag und andere Tötungsdelikte, ist eine solide Verteidigung zumeist noch mehr zeitintensiv als bei einem anderen Tatvorwurf. präzise und lückenlos, engagiert und kämpferisch ist. Häufig erfordert sie eigene Ermittlungen des Verteidigers, wie das Auffinden neuer Entlastungszeugen, Sammeln entlastender Indizien, Überprüfen und Erschüttern des belastenden Materials, lückenlose Aufklärung des Beziehungsumfelds von Täter und Opfer. Gerade bei der Verteidigung von Mord und weiteren Tötungsdelikten gilt es, die wertvolle Zeit im Ermittlungsverfahren zu nutzen und die Weichen für das Verfahren mit einer fundierten Verteidigerschrift, Beweisanträgen sowie Beantragung der richtigen Gutachten zu stellen. Selbstverständlich spielen die richtigen Gutachten sowie Anträge auch im Hauptverfahren eine –hier lebensentscheidende- Rolle. Dies stellt also besondere Anforderungen an die Verteidigung – juristisch wie menschlich, denn die Situation des sich in der Regel in längerer Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten fordert zugleich besondere Empathie, Kraft und Engagement auch vom Verteidiger. Mithin bedeutet, Tötungsdelikte, insbesondere Mord, zu verteidigen, tatsächlich in einem sehr extremen Bereich zu verteidigen. Schreiben Sie uns. Anfragen beantworten wir binnen der nächsten 12 Stunden unter:
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oder Tel. 0621 33 58 356 Mobil 0172 730 37 73. Anwalt für Verteidigung und Nebenklage und Pflichtverteidiger auf Wunsch für Kapitalstrafsachen (Mord, alle Tötungsdelikte), Betäubungsmittel (Drogen), Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht für die Orte Mannheim, Frankfurt, Hanau, Wetterau, Wiesbaden, Worms, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Bensheim, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Königstein, Limburg, Ludwigshafen, Mainz, Alzey, Nidda, Offenbach, Seligenstadt, Weinheim
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