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Besonderheiten im Jugendstrafrecht

Eine wesentliche Besonderheit des Jugendstrafrechts ist, dass hier der sog. Erziehungsgedanke dominiert. Demnach reagiert das Jugendstrafrecht auf Jugendstraftaten vorrangig mit Verwarnungen, Arbeitsauflagen, Weisungen und Arrest (Freizeitarrest, Dauerarrest bis 4 Wochen). Daneben reagiert es  mit Erziehungsmaßregeln wie Bestimmungen des Aufenthaltsortes (Familie, Heim, oder Betreutes Wohnen) , der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle, Auflagen wie der Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs, Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung sowie Auflagen, bestimmte Orte (Lokale, Vergnügungsstätten) zu unterlassen.

Im Unterschied zum „normalen“ Strafrecht erfolgt im Jugendstrafrecht auch die Beiordnung als Pflichtverteidiger unter vereinfachteren Bedingungen.

Jugendstrafen, Nebenfolgen sowie Maßregeln werden im Bundeszentralregister eingetragen; Diversionsentscheidungen, Zuchtmittel sowie Erziehungsmaßregeln im Erziehungsregister.

Eine weitere positive Besonderheit des Jugendstrafrechts besteht in den günstigen Beseitigungsvorschriften für Jugendliche im Straf- und Erziehungsregister. Diese sollen den Anreiz für ein künftig straffreies Leben geben; insbesondere dem Jugendlichen den Weg in Ausbildung und Beruf offenhalten. Demnach wird eine Jugendstrafe oder Strafarrest bei einer Verurteilung zu nicht mehr als 2 Jahren Jugendstrafe nach Aussetzung zur Bewährung erlassen. In den Fällen, in denen es nicht zur Aussetzung zur Bewährung kommt, kann die Jugendstrafe oder der Strafarrest dennoch bei positiver Bewertung gem. § 97 JGG frühestens 2 Jahre an Verbüßung erlassen werden. Der Eintrag im Straf- und Erziehungsregister ist sodann gelöscht.
 
Häufig handelt es sich bei Jugendstraftaten um bloße Phasen in der Entwicklung des Jugendlichen oder Heranwachsenden, die indes zunächst geeignet sind, die gesamte Familie zu erschüttern.
Ideal ist es, wenn Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte das Verfahren begleiten und insbesondere auch in der Hauptverhandlung anwesend sind. Häufig bringen Straftaten des Jugendlichen zunächst auch familiären Unfrieden und Konflikte mit sich. Hier bin ich für Sie und Ihre Familie gerne auch als Vermittler da, um eine die gesamte Familie einbeziehende Lösung zu finden.  

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