Ein Fachanwalt für Strafrecht ist ein Anwalt, der besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts (Prozessrecht, Vernehmungslehre, sog. materielles Recht) nachweisen kann.
Ein Anwalt wird nur dann „Fachanwalt für Strafrecht“, wenn er vor dem Schöffengericht oder Landgericht die von der Fachanwaltsordnung (FAO) vorgeschriebene Anzahl an Verhandlungstagen absolviert hat; ferner die von der FAO geforderte Zahl strafrechtlicher Mandate betreut hat und jährlich das von der FAO geforderte Pensum an Fortbildungsveranstaltungen besucht. Ein Anwalt erwirbt zudem die Qualifikation „Fachanwalt für Strafrecht“ erst dann, indem er darüber hinaus spezifische, von der FAO hierfür vorgeschriebene Prüfungen besteht.
Denn um den ausgeführten Verteidigungszielen gerecht zu werden, bedarf es in jedem Verfahrensstadium besonderer Kenntnisse des Strafprozessrechts sowie des materiellen Strafrechts und der jeweils aktuellen Rechtsprechung.
Bereits – beispielsweise- die Technik der Zeugenbefragung und die Vernehmungstechnik auf der Basis aussagepsychologischer Erkenntnisse stellen einen wesentlichen Baustein der Ausbildung zur Fachanwaltschaft dar. Sie bedürfen stetiger Weiterbildung und Trainings. Ohne Sicherheit gerade auf diesem Gebiet ist erfolgreiche Strafverteidigung nicht denkbar.
Deshalb haben sich mit zunehmender Komplexität eines jeden Rechtsgebiets sonach in der Anwaltschaft im Laufe der Zeit sog. Fachanwaltschaften herausgebildet, die der konsequenten Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet Rechnung tragen.
Verfügt daher ein Rechtsanwalt / Rechtanwältin auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen und weist er/sie diese durch das Bestehen fachspezifischer Prüfungen nach, kann ihm die Rechtsanwaltskammer auf Antrag gestatten, als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich zu führen, z.B. Fachanwältin für Strafrecht bzw. Fachanwalt für Strafrecht.
Konkret wird hierfür für den Bereich des Strafrechts ein Nachweis von mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor einem Schöffengericht oder Landgericht sowie die Bearbeitung von insgesamt mindestens 60 strafrechtlichen Mandaten gefordert. Daneben besteht die Pflicht zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachzuweisen ist.
Schreiben Sie uns. Anfragen beantworten wir binnen der nächsten 12 Stunden unter:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können oder Tel. 0621 33 58 356 Mobil 0172 730 37 73.
Anwalt für Verteidigung und Nebenklage und Pflichtverteidiger auf Wunsch für Kapitalstrafsachen (Mord, alle Tötungsdelikte), Betäubungsmittel (Drogen), Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht für die Orte Mannheim, Frankfurt, Hanau, Wetterau, Wiesbaden, Worms, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Bensheim, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Königstein, Limburg, Ludwigshafen, Mainz, Alzey, Nidda, Offenbach, Seligenstadt, Weinheim
Damit ich Ihnen weiterhelfen kann, senden Sie mir bitte Mandantenfragebogen & Vollmacht zu.