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Um den ausgeführten Verteidigungsziele gerecht zu werden, bedarf es sonach in jedem Verfahrensstadium besonderer Kenntnisse des Strafprozessrechts sowie des materiellen Strafrechts und der jeweils aktuellen Rechtsprechung. Mit zunehmender Komplexität eines jeden Rechtsgebiets haben sich in der Anwaltschaft im Laufe der Zeit sog. Fachanwaltschaften herausgebildet, die der konsequenten Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet Rechnung tragen. Verfügt daher ein Rechtsanwalt / Rechtanwältin auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen und weist er/sie diese durch das Bestehen fachspezifischer Prüfungen nach, kann ihm die Rechtsanwaltskammer auf Antrag gestatten, als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich zu führen, z.B. Fachanwältin für Strafrecht bzw. Fachanwalt für Strafrecht. Hierfür wird für den Bereich des Strafrechts ein Nachweis von mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor einem Schöffengericht oder Landgericht sowie die Bearbeitung von insgesamt mindestens 60 strafrechtlichen Mandaten gefordert. Daneben besteht die Pflicht zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachzuweisen ist. Bereits die Technik der Zeugenbefragung und die Vernehmungstechnik auf der Basis aussagepsychologischer Erkenntnisse stellen einen wesentlichen Baustein der Ausbildung zur Fachanwaltschaft dar und bedürfen stetiger Weiterbildung und Trainings. Ohne Sicherheit auf diesem Gebiet ist erfolgreiche Strafverteidigung nicht denkbar. Rechtsanwältin Anne Patsch ist Fachanwältin für Strafrecht in Mannheim.
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