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Im Strafvollzug

Auch im Strafvollzug, wenn Sie eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen, bin ich weiterhin Ihr Anwalt für die sodann relevante Fragen wie Freigang, Verlegung, Therapie; insbesondere „Therapie statt Strafe“.

Die jeweiligen Besonderheiten der jeweiligen JVA,  in Frankfurt, Butzbach, Schwalmstadt, Rockenberg, Weiterstadt,  Wiesbaden, sowie JVA Frankenthal, Rohrbach, Diez oder Mannheim sowie deren Besuchsegelungen gebe ich gerne an Sie bzw. Ihre Angehörigen weiter. Gerne setze ich mich auch mit den jeweiligen Sozialarbeitern oder Assessoren in den Vollzugsanstalten für Sie in Verbindung, wenn im Vollzugsalltag Probleme auftreten. 

Selbstverständlich gilt dies auch für jede JVA bundesweit.

Schreiben Sie uns.
Anfragen beantworten wir binnen der nächsten 12 Stunden unter:
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Tel. 0621 33 58 356
Mobil 0172 730 37 73.

Anwalt für Verteidigung und Nebenklage und Pflichtverteidiger auf Wunsch für
Kapitalstrafsachen (Mord, alle Tötungsdelikte), 
Betäubungsmittel (Drogen),
Jugendstrafrecht,
Sexualstrafrecht
für die Orte Mannheim, Frankfurt, Hanau, Wetterau, Wiesbaden, Worms, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Bensheim, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Königstein, Limburg, Ludwigshafen, Mainz, Alzey, Nidda, Offenbach, Seligenstadt, Weinheim


Damit ich Ihnen weiterhelfen kann, senden Sie mir bitte Mandantenfragebogen & Vollmacht zu.

Strafprozessvollmachtpdf Datei (13kb)
Mandantenfragebogenpdf Datei (24kb)

Weitere Vollmachten finden Sie unter "Formulare/ Downloads "