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Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unsere Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht befindet sich in  B4, 3

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts stellen sich immer wieder parallel gelagerte Problemfelder insbesondere hinsichtlich fehlerhafter Anlageberatung. Gerade hier zeichnet sich insbesondere auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise eine Tendenz in der Rechtsprechung zu einer zunehmenden Verbraucherfreundlichkeit, ab. Positive Stimmen sprechen hier bereits von einer sich immer stärker abzeichnenden Tendenz zur Beweislastumkehr zu Gunsten des Bankkunden.

Gleichzeitig beraten wir selbstverständlich in den weiteren Bereichen des Bankrechts wie insbesondere Recht der AGB, bei zu Unrecht erfolgter Schufa-Einträgen, im Bankvertragsrecht, über Bankentgelte sowie im Kreditkartengeschäft;  ferner im Bereich des Zahlungsverkehrs, Darlehensgeschäft, Baufinanzierung, Factoring, Leasing und der Kreditsicherung.

Als Bankkauffrau mit erfolgreich absolvierter Weiterbildung zur Dipl. Bankfachwirtin (IHK) sind mir diese Problemfelder in langjähriger Erfahrung und in ihren Grundlagen bekannt. Häufig lässt sich gerade hier eine außergerichtliche und für beide Seiten befriedigende Lösung finden.

Infolge meiner Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie des konsequenten Studiums der jeweils aktuellen Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs ist gewährleistet, dass wir diese verbraucherfreundliche Entwicklung gerade auch für Ihre jeweilige Situation zu Ihrem Vorteil einsetzen können.

Auf Wunsch unterrichten wir unsere Mandanten über die neuesten Entwicklungen gerne auch noch nach Abschluss des Mandats.