Home arrow Sexualstrafrecht arrow Besonderheiten... arrow für den Beschuldigten
Besonderheiten in der Verteidigung von Sexualstrafsache für den Beschuldigten bzw. Angeklagten

Bereits im Ermittlungsverfahren lässt sich beobachten, dass die Ermittlungsbehörden, insbesondere die Polizei, hier zumeist noch unsanfter mit dem Beschuldigten umgehen als in den anderen Bereichen des Strafrechts.

Und auch wenn das Verfahren noch glimpflich mit „nur“ einer Geldstrafe endet, bleibt der Beschuldigte immer wieder Zwangsmaßnahmen wie Speichelprobe, Gegenüberstellung, sowie Gentests ausgesetzt.

Weiterhin lässt sich eine Voreingenommenheit der Gerichte verzeichnen, denn das  Opfer erregt häufig Mitleid, so dass man dazu neigt, die Verteidigungsrechte des Beschuldigten zu beschneiden. Mithin ist die Vorverurteilung entgegen der Unschuldsvermutung traurige Realität – und für uns: Aufforderung zum Kampf.

Schreiben Sie uns.
Anfragen beantworten wir binnen der nächsten 12 Stunden unter:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können   oder 
Tel. 0621 33 58 356
Mobil 0172 730 37 73.

Anwalt für Verteidigung und Nebenklage und Pflichtverteidiger auf Wunsch für
Kapitalstrafsachen (Mord, alle Tötungsdelikte), 
Betäubungsmittel (Drogen),
Jugendstrafrecht,
Sexualstrafrecht
für die Orte Mannheim, Frankfurt, Hanau, Wetterau, Wiesbaden, Worms, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Bensheim, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Königstein, Limburg, Ludwigshafen, Mainz, Alzey, Nidda, Offenbach, Seligenstadt, Weinheim

Damit ich Ihnen weiterhelfen kann, senden Sie mir bitte Mandantenfragebogen & Vollmacht zu.

Strafprozessvollmachtpdf Datei (13kb)
Mandantenfragebogenpdf Datei (24kb)

Weitere Vollmachten finden Sie unter "Formulare/ Downloads "