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Besonderheiten in der Verteidigung von Sexualstrafsache fur die Verteidigung - personell

Eine weitere besondere Anforderung an die Verteidigung besteht hier ferner in dem Erfordernis  interdisziplinären Arbeitens mit Psychologischen Sachverständigen sowie des Verfügens über entsprechende Kontakte. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Einholung von Glaubwürdigkeitsgutachten über die Belastungsaussage vonnöten.
Weiterhin erfordert eine erfolgreiche Verteidigung auf diesem Gebiet Sicherheit in der Auswahl und der Kontrolle des psychologischen)Sachverständigen sowie in Analyse und Kritik von aussagepsychologischen und psychiatrischen Gutachten;
erfahrenen Umgang mit aussagepsychologischen Gutachten sowie psychiatrischen Gutachten zur Aussagetüchtigkeit sowie zur De- und Exkulpation gem. § 20, 21 StGB.
Erfolgversprechend ist ferner die Fähigkeit, die Gutachterfähigkeit als solche prüfen und kontrollieren zu können; dies in der Regel mittels methodenkritischer Stellungnahme oder erfolgreich formulierten Beweisantrags zur Einholung eines zweiten Gutachtens.

Persönlich benötigt einer erfolgreiche Verteidigung hier besonders erhöhten Kampfgeist; weiterhin Rückgrat gegenüber Anfeindungen; gleichzeitig Einfühlungsvermögen sowie die persönliche Unabhängigkeit von den Gerichten.

Eine weitere Besonderheit bei der Verteidigung in Sexualstrafsachen besteht sonach insbesondere auch darin, dass gerade hier naturgemäß das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant  noch stimmiger sein muss. Diskretion wie Empathie sind mir selbstverständlich.

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