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Warum gerade ‚hier’ eine Frau als Verteidiger bei Sexualstrafsachen?

Die Erfahrung zeigt, dass der Beschuldigter gerade im Sexualstrafrecht zumeist einer Front ihm, pardon, kritisch geneigter Frauen gegenüber steht. Denn häufig leiten gerade hier Staatsanwältinnen die Ermittlungen; häufig sind gerade hier die zuständigen Strafkammern mit Richterinnen oder einer Vorsitzenden Richterin besetzt. Und – in der Regel ist das (etwaige) Opfer eine Frau.
Die Erfahrung zeigt, dass sich hier Fronten und Feindbild  zugunsten des mit einer Verteidigerin auftretenden Mandanten bereits häufig wesentlich einfacher lösten.

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