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Amphetamin

Amphetamin (Pep, Speed; Crystal, Ice, „Yaba“) ist eine rein synthetische, d.h., in Amphetaminlaboren hergestellte Droge; der Einkaufspreis liegt je nach Qualität zwischen 2 € - 10 € pro Gramm. Vereinzelt findet man es auch als sog. Amphetaminpaste. Amphetamin kann nasal konsumiert als auch gespritzt werden.

Aufgrund der infolge der Verwendung von Streckmitteln recht hohen Gewinnspanne beim – insbesondere gewerbsmäßigen- Handeltreibens mit Amphetamin, sowie aufgrund der Tatsache, dass Amphetamin sehr schnell abhängig macht, reagiert der Staat auf den Besitz, Einfuhr und Handeltreiben mit Amphetamin mit einer relativ hohen Strafdrohung. Zentraler Begriff bei der Bestimmung des Strafmaßes bei Besitz, Handel oder Einfuhr von Amphetamin ist der Begriff der sog. „nicht geringen Menge“.  Bei Amphetamin hat der BGH die nicht geringe Menge mit 10 g Amphetaminbase, also 10 g reinem, d.h., nicht mit Streckmittel versehenen Amphetamin, festgelegt. 

Allerdings liegt der durchschnittliche Wirkstoffgehalt des auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Amphetamins entsprechend der jeweiligen Wirkstoffgutachten des LKA bei lediglich ca. 4 % – 12 % ; das Amphetamin ist also regelmäßig erheblich mit Streckmitteln (insb. Coffein, Glucose sowie Lactose) versetzt. Mithin ist davon auszugehen, dass wir in der Verteidigung eine Verurteilung wegen des Besitzes bzw. Handels oder Einfuhr von Amphetamin in nicht geringer Menge vermeiden können, obgleich Ihnen Haftbefehl oder Anklage Besitz bzw. Handel oder Einfuhr von bis zu 800 – 900 g Amphetamin vorwerfen.

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