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Haschisch (“Hasch”, “Shit”, “Chocolate”), Marihuana (“Gras”) sowie Haschischöl stellen die sog. Cannabisdrogen dar. Haschisch ist das Harz der weiblichen Cannabispflanze (Cannabisharz). THC ist der berauschende Wirkstoff von Cannabis. Der THC-Gehalt von Marihuana liegt zwischen 3 % und 30 %, wobei ein THC-Gehalt von 30 % für Marihuana sehr guter Qualität steht. Hingegen liegt der THC-Gehalt bei Cannabisharz, also Haschisch lediglich zwischen ca. 2 % - 10 %; Hasch mit einem THC-Gehalt von 10 % stellt bereits sehr gute Qualität dar. Für Cannabis definiert der BGH den für das Strafmaß so entscheidenden Begriff der nicht geringen Menge bei 7,5 g THC, so dass also bereits eine Menge von nur 100 g Marihuana bester Qualität das Merkmal der nicht mehr geringen Menge erfüllt und zu einer Freiheitsstrafe führt. Auch der Besitz von Samen ist strafbar; ebenso macht sich derjenige strafbar, der Cannabissamen aussäht, in Form von Balkonpflanzen oder Plantagen (sog. „Homegrowing“ und „Indoorplantagen“) anbaut. Das jeweilige Strafmaß bestimmt sich stets nach dem THC-Gehalt. Je nach Qualität kostet ein Gramm Cannabis auf dem Schwarzmarkt zwischen € 5,00 und € 9,00. Schreiben Sie uns. Anfragen beantworten wir binnen der nächsten 12 Stunden unter:
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