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Tipps bei Vorladung

Erhalten Sie im Raum Friedberg, Frankfurt, Darmstadt, Mainz, Ludwigshafen und Mannheim eine Vorladung zur Vernehmung,  müssen Sie nicht zur Polizei gehen. Machen Sie also gerade hier von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, und machen Sie niemals Angaben zur Sache. Geben Sie vielmehr die Sache von Anfang an in die professionellen Hände eines Verteidigers. Nehmen Sie sofort Kontakt mit mir auf. Denn nur so ermöglichen Sie uns, dass ich für Sie den Vernehmungstermin bei der Polizei absage; denn, tun Sie es selbst, wird man erfahrungsgemäß versuchen, Sie in ein sog. „informelles Gespräch“ zu verwickeln.

In einem ersten Anschreiben an die Polizei sage ich den Vernehmungstermin für Sie ab; gleichzeitig teile ich der Polizei die gesetzlich anzugeben geforderten Angaben zur Person für Sie mit. Auf diese Weise blockieren wir den Kontakt zur Polizei; gleichzeitig beantragen wir Akteneinsicht in Ihre Ermittlungsakte. Nach erfolgter Akteneinsicht entscheiden wir gemeinsam, ob wir für Sie – regelmäßig mittels einer sog. Verteidigerschrift- Angaben zur Sache machen. 

Ihre Geduld, die Angelegenheit auf diese Weise zu klären anstelle Ihr verständliches Bedürfnis, die Sache spontan richtig zu stellen, zahlt sich also aus. Denn nur so stellen

wir rechtzeitig die Weichen für eine optimale Verfahrensbeendigung. Schreiben Sie uns.
Anfragen beantworten wir binnen der nächsten 12 Stunden unter:
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Tel. 0621 33 58 356
Mobil 0172 730 37 73.

Anwalt für Verteidigung und Nebenklage und Pflichtverteidiger auf Wunsch für
Kapitalstrafsachen (Mord, alle Tötungsdelikte), 
Betäubungsmittel (Drogen),
Jugendstrafrecht,
Sexualstrafrecht
für die Orte Mannheim, Frankfurt, Hanau, Wetterau, Wiesbaden, Worms, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Bensheim, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Königstein, Limburg, Ludwigshafen, Mainz, Alzey, Nidda, Offenbach, Seligenstadt, Weinheim


Damit ich Ihnen weiterhelfen kann, senden Sie mir bitte Mandantenfragebogen & Vollmacht zu.

Strafprozessvollmachtpdf Datei (13kb)
Mandantenfragebogenpdf Datei (24kb)

Weitere Vollmachten finden Sie unter "Formulare/ Downloads "