Home arrow Fachanwältin für Strafrecht arrow Tipps JVA
Tipps für den Besuch in der JVA

Befindet sich Ihr Angehöriger in der JVA Frankfurt, Wiesbaden, Weiterstadt, Rockenberg, Schwalmstadt, Butzbach, Fulda, Wöllstein, Mannheim oder Frankenthal, sind nachfolgende Tipps für den Besuch sowie die Übergabe von Gegenständen, Pakte und Wäsche hilfreich:

Besuch:
Um einen Inhaftierten besuchen zu können, benötigen Sie eine Besuchserlaubnis sowie einen Besuchstermin. Der Besuchstermin ist mit der jeweiligen JVA abzustimmen.  Die Besuchserlaubnis erteilt die Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amts- oder Landgerichts auf Antrag. Für den Antrag benötigen Sie einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie regelmäßig auch das Aktenzeichen des gegen Ihren Angehörigen gerichteten Verfahrens.

Leider sind die Besuchszeiten in der JVA auf zwei Termine pro Monat begrenzt; möglich ist indes, dass mehrere Angehörigen bzw. Besucher den Inhaftierten gemeinsam besuchen.


Übergabe von Paketen, Wäsche, Lektüre und Gegenständen:
Leider dürfen beim Besuch in der JVA auch keine Pakete übergeben werden; eine Ausnahme bildet das Wäschepaket, das unabhängig von den Besuchszeiten an der Pforte abgegeben werden kann.

Auch dürfen zu Festtagen Pakete an den Inhaftierten gesandt werden. Über Einzelheiten hierzu informieren gesonderte Merkblätter der jeweiligen JVA vor Ort bzw. im internet. Daneben kann der Inhaftierte selbst den Bezug von Zeitungen und sonstigen Lesestoff beantragen – auch Lektüre darf also leider nicht direkt übergeben werden.

Hingegen ist die Übergabe jeglicher Gegenständen im Rahmen des Besuchs verboten; allerdings können Sie pro Besuch bis zu 13,00 Euro Hartgeld im sog. Sprechbereich der JVA  aus dort extra aufgestellten Automaten einkaufen. Die so beschafften Gegenstände dürfen dem Inhaftierten anlässlich des Besuchs sodann übergeben werden.

Daneben können Sie dem Inhaftierten regelmäßig Geld auf ein dafür eigens eingerichtetes Konto der JVA überweisen, so dass er hiermit bei dem sog. Hauseinkauf in der JVA für sich selbst einkaufen kann (sog. Eigengeld). Zumeist halten die JVAs hierfür Überweisungsvordrucke bereit. Geben Sie im Verwendungszweck bitte stets das Geburtsdatum, ggf. auch die sog. Gefangenenbuch-Nummer Ihres Angehörigen an.

Schreiben Sie uns.
Anfragen beantworten wir binnen der nächsten 12 Stunden unter:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können   oder 
Tel. 0621 33 58 356
Mobil 0172 730 37 73.

Anwalt für Verteidigung und Nebenklage und Pflichtverteidiger auf Wunsch für
Kapitalstrafsachen (Mord, alle Tötungsdelikte), 
Betäubungsmittel (Drogen),
Jugendstrafrecht,
Sexualstrafrecht
für die Orte Mannheim, Frankfurt, Hanau, Wetterau, Wiesbaden, Worms, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Bensheim, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Königstein, Limburg, Ludwigshafen, Mainz, Alzey, Nidda, Offenbach, Seligenstadt, Weinheim

Damit ich Ihnen weiterhelfen kann, senden Sie mir bitte Mandantenfragebogen & Vollmacht zu.

Strafprozessvollmachtpdf Datei (13kb)
Mandantenfragebogenpdf Datei (24kb)

Weitere Vollmachten finden Sie unter "Formulare/ Downloads "