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Besonderheiten in der Vertretung von Opfern

Die Vertretung von Opfern einer Straftat, insbesondere einer Sexualstraftat, erfordert zugleich profunde Kenntnisse als Verteidiger.  Nur so lassen sich die umfangreichen Rechte der Nebenklage für die Nebenklägerin bzw. für den Nebenkläger ausschöpfen, denn im Grunde sind sie „spiegelverkehrt“ zur Verteidigung.   Ein professioneller Dialog mit der Verteidigung erfordert vollumfängliche Kenntnis sämtlicher prozessualer Besonderheiten des Strafverfahrens. Nur so lässt sich mit der Verteidigung auf Augenhöhe über Ihre Interessen als Opfer, beispielsweise das Ersparen von Vernehmungen fair verhandeln und vermeiden, dass sich Geschädigte mangels Kenntnis der prozessualen Besonderheiten einschüchtern lassen und gewährleistet dem Opfer ein schonendes und faires Verfahren.
Dies allerdings ist nur möglich, wenn man in der Rolle des Opfervertreters das Verfahren auch von der „anderen Seite“, also der Seite der Verteidigung her kennt.

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