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Eine elementare Voraussetzung erfolgreichen Opferschutzes besteht zunächst darin, dem Opfer weitere Vernehmungen zu ersparen, zumal Vernehmungen der Geschädigten gerade in den Körperverletzungs-, Tötungs- , sowie insbesondere Sexualdelikten regelmäßiger umfassender und intensiver sind als im übrigen Bereich des Strafrechts. Grund hierfür ist die relativ höhere Falschbelastungsquote in diesem Bereich sowie der Umstand, dass sich hier in der Regel die Aussage des Beschuldigten und diejenige der Geschädigten gegenüberstehen, ohne dass weiteres Beweismaterial existiert. Hinzu kommt, dass man einhergehend mit der statistisch bekanntermaßen erwiesenen erhöhten Falschbelastungsquote im Sexualstrafrecht häufig gerade dem tatsächlichen Opfer skeptisch gegenübertritt. Mithin gilt es also, auf ein Geständnis des Beschuldigten hinwirken, um so dem Opfer weitere Vernehmungen zu ersparen. Daneben erfordert erfolgreicher und effektiver Opferschutz die Gewährleistung eines fairen, insbesondere schonenden Verfahrens für das Opfer; dies auch durch Ermöglichen von Transparenz für das Opfer, indem dieses Einblicke in den Verfahrensablauf gegenüber dem Beschuldigten erhält, verstehen lernt, weshalb die Verteidigung bestimmte Fragen an das Opfer stellen kann und erwartungsgemäß stellen wird. Naturgemäß hat eine gute Opfervertretung hier unzulässige Fragen seitens der Verteidigung an das Opfer als solche zu erkennen und abzuwehren. Auch ist das zumeist dann als Nebenkläger vertretene Opfer mit umfassenden Verfahrensrechten, insbesondere auch dem Recht auf Akteneinsicht ausgestattet; die Möglichkeit des Adhäsionsverfahrens rundet den Opferschutz dahingehend ab, als dem Opfer hiermit bereits im Strafverfahren die Möglichkeit gegeben wird, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche, mithin zivilrechtliche Ansprüche, gegenüber dem Beschuldigten geltend zu machen, ohne hierfür im Anschluss an das Strafverfahren ein weiteres belastendes Zivilverfahren anstrengen zu müssen. Psychologisch führen im Ergebnis zumeist das Gebrauchmachen dieser Möglichkeiten der aktiven Einflussnahme auf das Verfahren zum Verlassen der Opferrolle. Schreiben Sie uns. Anfragen beantworten wir binnen der nächsten 12 Stunden unter:
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