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Kosten einer Nebenklage

Wird der Angeklagte wegen einer Straftat, die den Nebenkläger betrifft, verurteilt, so hat er die notwendigen Auslagen (das sind insbesondere die Anwaltskosten) des Nebenklägers zu tragen; beim mittellosen Angeklagten die Staatskasse. Bei einem Freispruch trägt allerdings der Nebenkläger seine Kosten selbst, sofern ihm das Gericht nicht Prozesskostenhilfe bewilligt hat.

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