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Als Verletzter, Hinterbliebener (Eltern, Kindern, Geschwistern, Ehegatten oder Lebenspartner), Erziehungsberechtigter/Ergänzungspfleger eines Verletzten einer der Nebenklage fähigen Straftat vertrete ich Sie gerne als Nebenklagevertreter bzw. Nebenklagevertreterin vorzugsweise bei den Gerichten in Frankfurt, Mannheim, Mainz und Friedberg. Bei einer Nebenklage kann der Nebenkläger auf Antrag neben dem Staatsanwalt als weiterer Ankläger auftreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Nebenklagedelikte ist. Nebenklagedelikte sind Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Verleumdung,, Beleidigung, Aussetzung, Körperverletzung, (auch fahrlässige), Menschenraub, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Zwangsheirat, Verstoß gegen Gewaltschutzanordnungen gem. § 4 GewSchG, Diebstahl mit Waffen, Raubdelikte, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, versuchter Mord und versuchter Totschlag; daneben bei allen nach erfolgreichem Klageerzwingungsverfahren angeklagten Taten. Im Strafverfahren gegen Jugendliche ist die Nebenklage nur bei Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung, sowie den noch in § 80 III JGG genannten Delikten zulässig. Über die Zulassung der Nebenklage entscheidet das Gericht. Schreiben Sie uns. Anfragen beantworten wir binnen der nächsten 12 Stunden unter:
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oder Tel. 0621 33 58 356 Mobil 0172 730 37 73. Anwalt für Verteidigung und Nebenklage und Pflichtverteidiger auf Wunsch für Kapitalstrafsachen (Mord, alle Tötungsdelikte), Betäubungsmittel (Drogen), Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht für die Orte Darmstadt, Frankfurt, Friedberg, Bad Homburg, Offenbach, Mainz, Worms, Alzey, Ludwigshafen und Mannheim.
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